15-Kilometer-Regelung für Gladbeck tritt in Kraft

Im Kreis Recklinghausen und damit auch in Gladbeck gelten ab heute strengere Corona-Regeln. Das hat die Landesregierung in einer neuen Regionalverordnung festgelegt.

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In der Verordnung heißt es, dass Bewohner des betroffenen Kreises dieses Gebiet nur verlassen dürfen, «soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.» Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. 

Ausnahmen gelten für Arbeit, Schule und Kita, Arztbesuche, ehrenamtliche Tätigkeiten, Besuche bei nahen Angehörigen, Betreuung und Pflege von Menschen oder aus anderen wichtigen Gründen.

Vier Kreise betroffen

Die Verordnung tritt heute in Kraft und gilt zunächst für die Kreise Recklinghausen, Höxter, Minden-Lübbecke und den Oberbergischen Kreis. Laut der Landesregierung sind Kreise betroffen, die aktuell ein hohes Infektionsgeschehen (Inzidenzwert über 200) haben, das flächendeckend und nicht klar eingrenzbar ist. Die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Bielefeld, die gestern auch über der Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche lagen, sind nicht betroffen.

Die neuen Regeln im Detail:

Hier gibt es alle Infos und Hintergründe der Landesregierung zur neuen Regionalverordnung.

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