21-jähriger Gelsenkirchener soll Ehefrau vergewaltigt haben

Der junge Angeklagte war beim Großteil der mutmaßlichen Taten noch Heranwachsender. In so einem Fall kann auch Jugendstrafrecht angewendet werden.

Häusliche Gewalt
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  • Vorwurf: Ehefrau geschlagen und malträtiert
  • Mutmaßliche Taten über mehrere Jahre

Ein Fall von häuslicher Gewalt in Gelsenkirchen hat ab heute ein Nachspiel vor Gericht: Ein 21-jähriger Gelsenkirchener muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung vor dem Essener Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau mehrfach geschlagen, malträtiert und vergewaltigt zu haben. Die Taten zogen sich laut Anklage von 2018 bis 2020 hin. In diesem Zeitraum galt der Angeklagte zum Großteil noch als "heranwachsend". Wer zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, kann auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Angesetzt sind in dem Prozess vier Verhandlungstage, das Urteil gegen den Gelsenkirchener soll Ende des Monats fallen. 

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