2G-Plus: Diese Personengruppen fallen in Nordrhein-Westfalen unter diese Regelung

Mit 2G-Plus kommen die Probleme: Es gibt viele Möglichkeiten, unter die 2G-Plus-Regelungen zu fallen. Welche? Die zeigen wir euch hier auf.

© Land NRW

In NRW gilt spätestens seit vergangener Woche fast überall die 2G-Plus-Regel. Egal ob man ins Fitness-Studio will, in die Sauna, ins Restaurant oder ins Schwimmbad: Überall müssen wir belegen, ob wir geimpft, geboostert oder genesen sind - oder alles zusammen. So langsam verlieren auch die klügsten Köpfe da den Durchblick. Wir haben für euch ganz exakt zusammengefasst, wer ab wann, wie die 2G-Plus-Regel erfüllt:

Geimpft, Geimpft, Geimpft

Das erklärt sich von selbst: Durch die doppelte Impfung ist man grundimmunisiert und schließlich geboostert.

Geimpft, Geimpft, Getestet

Der andere einfache Fall ist: Eine Grundimmunisierung sowie ein tagesaktueller Schnelltest, der als Nachweis reicht.

Geimpft, Geimpft

Auch wer nur zweimal geimpft, erfüllt zeitweise die 2G-Plus-Regel, nämlich wenn die zweite Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt. Von da an erfüllt man 2G-Plus für volle 90 Tage.

Geimpft, Genesen und Geimpft, Geimpft, Genesen

Auch das ist laut NRW-Coronaschutzverordnung Paragraph 2, Absatz 9 möglich um 2G-Plus zu erfüllen: Man hat sich nur einmal oder auch zweimal impfen lassen, sich dann das Virus eingefangen und ist wieder genesen. Man ist demnach mit einer geboosterten Person gleichgestellt.

Genesen, Geimpft und Genesen, Geimpft, Geimpft

Auch umgekehrt gilt man als geboostert - direkt am Tag der Impfung. Für wie lange? Das NRW-Gesundheitsministerium konnte uns bislang nicht ein genaues Datum nennen. 

Genesen

Auch wer überhaupt nicht geimpft ist, gilt für eine gewisse Zeit als geboostert und erfüllt völlig legal die 2G-Plus-Regel. Bedingung: Der PCR-Test, der eine Infektion bestätigt, muss mehr als 27 Tage alt sein. Dann gilt man für maximal 90 Tage als immunisiert.

Wichtig zu wissen ist auch: Wer mit dem Impfstoff von

Johnson und Johnson geimpft wurde, galt lange Zeit mit nur einer Impfung als

grundimmunisiert. Das gilt nicht mehr. Die Ständige Impfkommision (STIKO)

empfiehlt, sich mit den Impfstoffen von Moderna

oder Biontech ein zweites Mal impfen zu lassen. Erst dann gilt man als

vollständig geimpft. Geboostert ist man nach einer dritten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Autoren: José Narciandi / Joachim Schultheis

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Corona-Warn-App will Status einpflegen

Laut Bund-Länder-Beschluss müssen Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, bei einer 2G+-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die "Corona-Warn-App" berücksichtige diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeige sie "nicht den Status 2G+ an, sondern 2G". Das Projektteam arbeite bereits daran, dass die Corona-Warn-App in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.

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