2G-Regel im Freizeitbereich in NRW

In Zukunft müsst ihr geimpft oder genesen sein, bspw. für die Gastronomie.

© Land NRW
  • Auch auf Weihnachtsmärkten und in der Gastronomie gilt in Zukunft 2G
  • Der Ministerpräsident appelliert an die Menschen sich impfen zu lassen

In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gilt im Freizeitbereich in Zukunft die 2G-Regel. Das bedeutet, dass ihr entweder genesen oder geimpft sein müsst, wenn ihr an Veranstaltungen teilnehmen möchtet. Das hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst gerade bekanntgegeben. Mit der 2G-Einführung will Wüst mehr Menschen dazu bringen, sich gegen Corona impfen zu lassen. Impfen sei das wirksamste Mittel im Kampf gegen das Virus sagte er heute auf einer Pressekonferenz. Die 2G-Regel gilt zukünftig auch auf Weihnachtsmärkten und in der Gastronomie. Wer Spiele des FC Schalke 04 in der Veltins-Arena besuchen möchte muss ebenfalls geimpft oder genesen sein.

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