3G-Regel am Arbeitsplatz gilt bei uns ab morgen

Ab morgen gelten bei uns die neuen 3G-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Das hat Landesgesundheitsminister Laumann angekündigt.

Corona-Schnelltest
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
  • Schnelltest ist 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig
  • Arbeitgeber soll Homeoffice anbieten

Damit setzt das Land das neue Bundesinfektionsschutzgesetz um. Für die neue betriebliche 3G-Regelung gilt: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen am Arbeitsplatz einen Impf- und Genesenennachweis dabeihaben oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test ist für 48 Stunden gültig. Ein Selbsttest zählt nicht. Allerdings können Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene am Arbeitsplatz unter Aufsicht des Arbeitgebers einen Test machen.

Abmahnung und Bußgelder möglich

Zudem sollte der Arbeitgeber allen Angestellten die Möglichkeit bieten aus dem Homeoffice zu arbeiten, wenn sie nicht zwingend vor Ort seien müssen. Nicht-Geimpft oder Nicht-Genesen zu sein, sind allerdings keine Gründe zwangsläufig ins Homeoffice zu müssen.

Wer sich gegen die Kontrolle eines 3G-Nachweises stellt, muss mit Abmahnungen oder bei mehrfacher Verweigerung im Härtefall mit einer Kündigung rechnen. Wer gegen die Kontroll- und Mitführungspflicht von 3G-Nachweisen verstößt, kann auch mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

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