3G-Regel gilt ab sofort in Bussen und Bahnen bei uns

Die Regel wird stichprobenartig überprüft. Wie genau und mit welchem Personal, ist noch unklar.

Schutzscheibe zwischen Busfahrerin und Fahrgast
© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Services
  • Kinder und Schüler sind von der Regel ausgenommen
  • Maskenpflicht gilt weiterhin

Ab heute gilt in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen die 3G-Regelung in Bussen und Bahnen. Sowohl in den Fahrzeugen der Bogestra als auch bei der Vestischen müssen Fahrgäste ab sofort einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. einen negativen Test vorzeigen können. Kinder und Schüler sind von der Regel ausgenommen.

Stichproben-Kontrollen angekündigt

Bei der Bogestra finden die Nachweiskontrollen nicht beim Einstieg statt, sondern werden stichprobenartig während der Fahrt durchgeführt. Wie genau und mit welchem Personal kontrolliert wird, könne man aber noch nicht sagen. Die Fahrer könnten die Kontrollen jedenfalls nicht übernehmen, heißt es auf der Homepage.

Ähnlich macht das die Vestische. Das Prüfpersonal werde die Nachweise jeden Tag kontrollieren. Dazu soll es Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Ordnungsbehörden geben. Wer gegen die Regeln verstoße, müsse aussteigen und ein Bußgeld zahlen. Wie hoch das sein wird, steht aber noch nicht fest. Generell gilt: Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

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