
© Fabian Strauch / FUNKE FotoServices
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- Insgesamt 10 Millionen Euro eingeplant
- "Entschädigung" ist rechtlich schwierig
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Opfer und Hinterbliebene des Bottroper Apothekerskandals werden vom Land mit insgesamt zehn Millionen Euro unterstützt. Betroffene können ab sofort eine einmalige Leistung in Höhe von 5.000 Euro beantragen - das hat das NRW-Gesundheitsministerium heute angekündigt. Der Antrag kann auf der Seite des Ministeriums heruntergeladen und bis Ende des Jahres gestellt werden.
Die Zahlung gilt offiziell nicht als Entschädigung, sondern als "Anerkennung des Leids". Rechtlich ist ein finanzieller Anspruch schwierig, weil dem Bottroper Apotheker Peter S. nie nachgewiesen werden konnte, dass durch seine gepanschten Krebsmittel Patienten zu Schaden gekommen sind. Nach dem Krebsmittelskandal konnten rund 4.000 Betroffene ermittelt werden.
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