
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
Anzeige
- 3G-Regel gilt
- Keine Schließungen in Handel und Gastronomie
Anzeige
Schließungen in Handel oder Gastronomie sind damit erst einmal vom Tisch. Allerdings gilt jetzt die 3G-Regel. Bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens stehen ab sofort nur noch Menschen offen, die geimpft, getestet oder genesen sind - zum Beispiel Innengastronomie, Hotels, Sport in Hallen oder Veranstaltungen in Innenräumen. Die 3G-Regel gilt ab einer landesweiten Inzidenz von 35 - im Moment liegt sie in NRW bei 83,4. Mit der neuen Verordnung will die Landesregierung einheitliche Regeln und Planungssicherheit für Händler, Gastronomen und Veranstalter schaffen. Sinkt die Landes-Inzidenz allerdings unter 35, sind doch wieder die Werte in den einzelnen Städten ausschlaggebend.
Anzeige