Ab morgen: 2G im Einzelhandel bei uns

In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen dürfen ab morgen nur noch Geimpfte oder Genesene in den Geschäften einkaufen.

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  • Ausgenommen sind Supermärkte
  • Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen

Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung für NRW hervor. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte oder Apotheken. Für die Kontrollen sind die Geschäfte selbst zuständig. Außerdem müssen die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen ab morgen grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Clubs und Diskotheken müssen komplett schließen.

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