
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
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- Verordnung des Landes NRW liegt vor
- Impfungen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel möglich
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Die Ständige Impfkommission hat sich schon für eine Impfung dieser Frauen ausgesprochen. Jetzt hat das Land NRW auch offiziell sein OK dafür gegeben. Impfungen von Schwangeren ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft und von stillenden Frauen sind ab sofort im Impfzentrum und bei mobilen Impfungen möglich. Wer sich impfen lassen möchte, kann beispielsweise mittwochs bis sonntags zwischen 8 und 18.30 Uhr auch spontan ohne Termin ins Impfzentrum Recklinghausen kommen.
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