Ab sofort kürzere Quarantänezeiten bei uns

Ab sofort gelten bei uns neue Regeln für die Quarantäne. Das haben uns die Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie der Kreis Recklinghausen bestätigt.

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  • Quarantäne für Infizierte kann nach sieben Tagen beendet werden
  • Geboosterte müssen als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne

Demnach hat das Land NRW eine Übergangsregelung beschlossen, die sofort gültig ist, bis eine neue Quarantäneverordnung in Kraft tritt. Personen, die sich mit Corona infiziert haben, müssen jetzt nur noch zehn Tage in Quarantäne - und nicht zwei Wochen. Schon nach sieben Tagen kann man sich freitesten lassen, wenn man seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist. Auch für Kontaktpersonen werden die Quarantänezeiten gelockert: Nach zehn Tagen, mit Freitestung schon nach sieben Tagen, ist die Quarantäne vorbei.

Sonderregel in Kitas und Schulen

Eine Sonderregel gibt es bei Schulen und Kitas: Hier kann man sich als Kontaktperson schon nach fünf Tagen freitesten lassen. Menschen, die ihren Booster oder in den zurückliegenden drei Monaten die Zweitimpfung bekommen haben bzw. in dieser Zeit von der Erkrankung genesen sind, müssen als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne.

Kreis Recklinghausen: Menschen in Quarantäne können rückwirkend verkürzen

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die neue Regel auch schon für die Menschen gilt, die aktuell in Quarantäne sind. Betroffene sollen entsprechend der neuen Regeln eine E-Mail mit dem negativen Testergebnis an befundmeldung@kreis-re.de schicken, die Quarantäne ende dann automatisch, so der Kreis. Als Tag 1 der Quarantäne zähle der erste Tag nach der Durchführung des Tests. Bei Kontaktpersonen sei es der erste Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Infizierten.

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