Ärger um Schulöffnung in NRW: Ministerium korrigiert Mail an Schulen - Corona-Update 02.05.

Das NRW-Schulministerium wollte alle Grundschüler schon bald tageweise zurück in die Klassen holen. Doch Ministerpräsident Laschet intervenierte und sorgte für eine Korrektur einer Mail an die Schulen. Das könnte für weitere Unruhe sorgen.

© Land NRW

Nach der Verwirrung um die Öffnung der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium auf ein Machtwort von Armin Laschet reagiert. Auf Geheiß des Ministerpräsidenten wurde eine Mail an die Schulen korrigiert. Zwar sollen die Viertklässler wie geplant bereits ab dem 7. Mai an die Schulen zurückkehren. Allerdings stehen "sämtliche weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020", heißt es in der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Mail vom Donnerstagabend. 

Laschet hatte zuvor eine Ankündigung relativiert, dass die Grundschulen in einem rollierenden System für alle vier Jahrgangsstufen öffnen sollten und eine Korrektur der entsprechenden Mail angekündigt. Ursprünglich war vorgesehen, dass nach wochenlanger coronabedingter Zwangspause ab dem 11. Mai an jedem Werktag ein anderer Jahrgang in die Schule geht. 

Schulministerium rudert zurück

In der nun geänderten Version von Mathias Richter (FDP), Staatssekretär im Schulministerium, heißt es: "Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen." Die ursprüngliche Schulmail beschreibe "einen für NRW denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird". Dies wolle er "im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation" klarstellen.

Das Gezerre unter den Koalitionspartnern dürfte für weitere Unruhe bei Schulen, Schulträgern, Lehrern, Eltern und Schülern sorgen. Auf die Frage, was denn nun die Schulen denken sollten, sagte Laschet: "Die Schulen können das denken, was der Ministerpräsident ihnen jetzt sagt: Nämlich dass am 6. Mai der nächste Beschluss fällt." Der CDU-Politiker fügte jedoch hinzu: "Gedanklich ist es einem Schulministerium ja auch nicht zu verübeln, schonmal über den nächsten Schritt zumindest Vorbereitungen zu treffen und nachzudenken." 

Im Detail heiß es in der ursprünglichen Schulmail des Staatssekretärs, eine Rückkehr zum normalen Schulbetrieb sei vor den Sommerferien nicht möglich. Die Schüler aller vier Jahrgangsstufen sollten aber möglichst den gleichen Zugang zu Schulen und Unterricht haben. Je nach Raumgröße und Klassenstärke müssten viele Lerngruppen wohl mindestens halbiert werden. Präsenzunterricht werde für die Lerngruppen jeweils nur an einzelnen Tagen möglich sein. Daher das rollierende System und ein Mix aus Präsenzunterricht und aus Lernen daheim. Es solle aber "an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich" geben.

Kein "Schichtbetrieb" in Schulen

Ein "Schichtbetrieb" soll nach den Vorstellungen des Ministeriums nicht eingeführt werden. Dass also unterschiedliche Klassen an ein und demselben Tag zu verschiedenen Uhrzeiten in die Klassenräume kommen, wäre demnach für NRW unwahrscheinlich. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in NRW kritisierte, dass konkrete Rahmenvorgaben fehlten. Schulleitungen seien mit einer Mammutaufgabe konfrontiert. Die Gewerkschaft GEW bemängelte eine Zumutung für die Schulen. Die SPD-Landtagsfraktion sprach von "bildungspolitischem Roulette". 

Vor einer Woche hatte in NRW bereits der Unterricht für einige ältere Schüler - lediglich die Abschlussklassen - wieder begonnen. Die Jahrgangsstufen eins bis vier sollen damit die zweite Welle bilden.

Städte und Gemeinden fordern mehr Vorlaufzeit

Für die weitere Öffnung der Schulen forderten die nordrhein-westfälischen Kommunen eine ausreichende Vorlaufzeit. Die Städte begrüßten den Vorschlag der Kultusministerkonferenz, wonach alle Schüler vor den Sommerferien tageweise die Schule besuchen sollten, wie der Vorsitzende des Städtetages NRW, Thomas Hunsteger-Petermann, nach einer Videokonferenz der kommunalen Spitzenverbände mit Laschet bekanntgab. "Bei der Umsetzung in NRW ist für uns zentral: Jeder Schritt zur Öffnung von Schulen braucht eine angemessene Vorlaufzeit."

Pädagogische Vorgaben, Raumfragen, Schülerbeförderung sowie Hygiene und Infektionsschutz seien in Einklang zu bringen. "Wir brauchen deshalb eine enge und frühzeitige Abstimmung zwischen Schulministerium und kommunalen Schulträgern", sagte Hunsteger-Petermann. Das Land habe zugesichert, Möglichkeiten einer besseren Kommunikation zwischen Land und Schulträgern zu prüfen. Zudem wolle es kurzfristig die Rahmenbedingungen für die hygienischen Anforderungen in Grund- und Förderschulen konkretisieren.

Anfang der Woche hatte Laschets Kritik, wonach die Kommunen sich auf die Öffnung der Schulen nicht ausreichend vorbereitet hätten, für Ärger gesorgt. Dieser Konflikt sei nach der Videoschalte nun ausgeräumt, sagte Hunsteger-Petermann.

(dpa)

Neue Regelungen ab 4. Mai

Wieder geöffnet:

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen und ähnliche Einrichtungen
  • Zoologische und botanische Gärten, Tierparks, Garten- und Landschaftsparks

*Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden, Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

  • Musikschulen, Volkshochschulen und sonstige öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen dürfen öffnen
  • Aus- und Fortbildung in Behörden und Betrieben ist wieder möglich
  • In Musikschulen nur Einzelunterricht

*Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden

  • Friseure und Fußpflege öffnen wieder unter Auflagen

*Nicht erlaubt sind: Maniküre, Gesichtsbehandlung, Kosmetik

  • Krankenhäuser können wieder mehr planbare Operationen durchführen

Gottesdienste finden ab 1. Mai wieder statt

*Unter Hygiene- und Abstandsregeln

Spielplätze öffnen ab dem 7. Mai

  • Städte und Gemeinden können eine Maximalzahl für die Spielplätze festlegen
  • Begleitpersonen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander halten

Geschlossen bleiben:

  • Bars, Restaurants, Cafés, Clubs, Diskos, Spielhallen, Theater, Freizeitparks, Kinos
  • Schwimmbäder, Saunen, Tanzschulen, Sportvereine und sonstige Sporteinrichtungen
  • Sonnenstudios, Fitness-Studios, Massagesalons und Tätowierer

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten

  • Zum Beispiel: Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmes, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Festivals

(Quelle: land.nrw)

Statement von Ministerpräsident Armin Laschet zur aktuellen Lage und den weiteren Maßnahmen im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie

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