Aktuelle Corona-Lockerungen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen

In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen winken weitere Lockerungen: Weil der Inzidenzwert laut RKI heute (9.6.) den fünften Werktag in Folge unter 35 (Bottrop/Kreis Recklinghausen) bzw. unter 50 (Gelsenkirchen) liegt, gibt es ab übermorgen (11.6.) wieder mehr Freiheiten.

Das gilt ab Freitag in Gladbeck und Bottrop

Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten.

Shoppen:

Wegfall der Sonderregel für große Geschäfte, die mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Diese besagt, dass auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, weiter nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter shoppen darf.

Gastronomie:

Liegt der Inzidenzwert in ganz NRW ebenfalls konstant unter 35 ist auch ein Besuch der Innengastronomie ohne Test möglich. 

Private Veranstaltungen (ohne Party):

Bei privaten Veranstaltungen dürfen außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test zusammenkommen.

Partys:

Partys sind außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gäste erlaubt. Ohne Abstand, aber mit Test.

Sport:

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test möglich. Außen sind mehr als 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität), innen bis zu 1000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, erlaubt, sofern ein negativer Test und ein Sitzplan vorliegen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist Innensport auch ohne Test möglich.

Kultur:

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen mit Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und negativem Test erlaubt.

Freizeit:

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen mit Test öffnen.

Das gilt ab Freitag in Gelsenkirchen

Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten.

Shoppen:

Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie:

Die Außengastronomie ist ohne Test geöffnet, die Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test). 

Private Veranstaltungen (ohne Party):

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen mit negativem Corona-Test erlaubt.

Partys:

Es sind keine Partys erlaubt.

Sport:

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test erlaubt. Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan möglich.

Kultur:

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (mit Sitzplan) mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Museen, Ausstellungen ohne Termin.

Freizeit:

Laut NRW-Verordnung ist die Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung möglich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, dürfen zudem Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung öffnen, auch Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Test möglich.

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