Alte Apotheke Bottrop: Verwirrung um Urteil gegen Peter S.

Der Bundesgerichtshof hat auf Nachfrage von Radio Emscher Lippe die Abweisung der Revision bestritten - CORRECTIV.ruhr veröffentlicht den Beschluss.

Bild der alten Apotheke in Bottrop.
© Stadt Bottrop
  • Recherchenetzwerk Correctiv berichtete, Revision sei zurückgewiesen
  • BGH hat das bestritten - Verfahren läuft weiter
  • CORRECTIV.ruhr veröffentlicht Beschluss vom BGH

Update: Correctiv veröffentlicht Beschluss

In dem Posting von CORRECTIV.ruhr heißt es:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Alten Apothekers von Bottrop, Peter Stadtmann, als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Dies wollte der Bundesgerichtshof Radio Emscher Lippe gegenüber nicht bestätigen:

© Radio Emscher Lippe
© Radio Emscher Lippe

CORRECTIV.ruhr veröffentlicht deshalb den ihnen vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Aus dem Schreiben geht hervor:

"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 13.605.408 Euro angeordnet wird."

Update - 15.10 Uhr - Verwirrung über Revisionsentscheidung

Um die Revisionsentscheidung über den Bottroper Apotheker Peter S. gibt es Verwirrung. Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte berichtet, S. Revisionsantrag sei zurückgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof hat das nun gegenüber Radio Emscher Lippe bestritten. Demnach läuft das Verfahren gegen Peter S. weiter.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof Revisionsanträge von Nebenklägern zurückgewiesen, sie wollten eine noch weitergehende Verurteilung des Bottroper Apothekers erreichen. Peter S. wurde vor dem Essener Landgericht zu 12 Jahren Haft verurteilt, weil er in mehr als 14.000 Fällen Krebsmedikamente gepanscht hat. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, da sein Anwalt Revision eingelegt hat.

ORIGINALMELDUNG

Der Bundesgerichtshof hat mehrere Revisionen in dem Fall um den Bottroper Apotheker Peter S. als unbegründet zurückgewiesen. Das meldet das Recherchenetzwerk Correctiv. Damit ist das Urteil gegen Peter S. rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Peter S. in mehr als 14.000 Fällen Krebsmedikamente gepanscht hatte. Neben den 12 Jahren Haft hat der Skandal-Apotheker ein lebenslanges Berufsverbot, außerdem muss er mehr als 13 Millionen Euro Entschädigung zahlen. 

Der Fall Peter S:

Der Bottroper Apothekerskandal war Ende 2016 aufgeflogen. Informationen von Whistleblowern hatten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Peter S. ausgelöst. In seinem Zyto-Labor in der Alten Apotheke in der Bottroper Innenstadt hatte S. jahrelange Krebsmedikamente mit zu wenig oder komplett ohne Wirkstoff hergestellt und verkauft.

Gegenüber den Krankenkassen rechnete er aber den kompletten Wirkstoff ab. Im Juli 2018 war Peter S. deshalb zu 12 Jahren Haft wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt worden. Wegen Körperverletzung oder gar Tötungsdelikten, konnte Peter S. nicht verurteilt werden.

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