Anhörungstermin für Bottroper Ex-Apotheker

Am 30. Dezember könnte sich entscheiden, ob Peter S. vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Ein Bild des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann.
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
  • Freilassung auf Bewährung und unter Auflagen
  • Heute sind zwei Drittel der Strafe abgesessen

Noch in diesem Jahr könnte eine Entscheidung über die Freilassung des Bottroper Ex-Apothekers Peter S. fallen. Am 30. Dezember ist am Landgericht Bielefeld ein Anhörungstermin. Das hat uns ein Sprecher des Gerichts bestätigt. Nach dem Termin entscheiden die Richter, ob Peter S. vorzeitig entlassen wird. Das würde laut dem Sprecher dann unmittelbar umgesetzt.

Heute ist der Stichtag, an dem der Bottroper Ex-Apotheker zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen hat. Im Moment ist er in der JVA Bielefeld - allerdings schon länger im Offenen Vollzug. Wird er vorzeitig freigelassen, steht er weiter unter Bewährung - mit entsprechenden Auflagen.

Peter S. war 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte über Jahre im großen Stil Krebsmedikamente zu niedrig dosiert. Außerdem darf der Bottroper nie wieder als Apotheker arbeiten. 

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