Anhörungstermin für Bottroper Ex-Apotheker

Heute könnte sich entscheiden, ob Peter S. vorzeitig aus der Haft entlassen wird.

Ein Bild des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann.
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services
  • Freilassung auf Bewährung und unter Auflagen
  • Zwei Drittel seiner Strafe hat Peter S. abgesessen


Noch vor dem Jahreswechsel könnte eine Entscheidung über die Freilassung des Bottroper Ex-Apothekers Peter S. fallen. Heute ist am Landgericht Bielefeld ein Anhörungstermin. Danach wird entschieden, ob der verurteilte Krebsmittel-Betrüger vorzeitig entlassen wird.

Zwei Drittel seiner Haftstrafe hat Peter S. mittlerweile abgesessen. Deshalb wird von Amts wegen geprüft, ob der Bottroper freigelassen wird. Die Richter entscheiden unter anderem danach, wie der Verurteilte sich im Gefängnis verhalten hat und wie groß die Chance ist, dass er nicht rückfällig wird. Im Moment ist der Ex-Apotheker in der JVA Bielefeld - allerdings schon länger im Offenen Vollzug. Wird er vorzeitig freigelassen, steht er weiter unter Bewährung - mit entsprechenden Auflagen.

Peter S. war 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte über Jahre in seiner Bottroper Apotheke im großen Stil Krebsmedikamente zu niedrig dosiert. Außerdem darf er nie wieder als Apotheker arbeiten. 

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