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Unternehmen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen müssen bis Ende März den Arbeitsagenturen melden, wie viele Menschen mit Behinderung sie beschäftigen. Arbeitgeber mit mehr als 20 Angestellten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Kommen die Chefs dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, müssen sie eine so genannte Ausgleichsabgabe zahlen. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren oder sind.
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