Arbeitsagenturen: Kurzarbeit kann verlängert werden

Durch Kurzarbeit konnten in der Corona-Krise schon tausende Arbeitsplätze in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gesichert werden - und das Hilfsangebot gilt weiter.

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  • Verlängerung bis Ende 2021 möglich
  • Regeln für Genehmigung erleichtert

Die Arbeitsagenturen bei uns weisen darauf hin, dass Unternehmen die Kurzarbeit nochmal verlängern können. Aktuell ist das sogar bis Ende Dezember 2021 möglich. Dafür muss eine Verlängerung bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Die Regeln für eine Genehmigung des Kurzarbeitergeldes wurden auch nochmal erleichtert.

Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April hatten rund 6.500 Betriebe in Bottrop, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen mit Gladbeck Kurzarbeit angemeldet. Über 71.000 Beschäftigte waren davon betroffen.

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