Arbeitsgericht erklärt Kündigung von Kumpeln für unwirksam
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2020 13:42
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat heute zwölf Kündigungen von Bergleuten durch die RAG für unwirksam erklärt.

Es sei nicht richtig ausgewählt worden, wer weiter beschäftigt wird, und wer nicht. Außerdem hätte der Gesamtbetriebsrat bei einem Interessensausgleich mit einbezogen werden müssen. Der Rechtsanwalt der Kumpel, Daniel Kuhlmann, ist mit dem Prozessergebnis sehr zufrieden:
Das Arbeitsverhältnis besteht damit weiterhin, vorläufig dürfen die Bergleute aber nicht weiterarbeiten. Wie es mit der Weiterbeschäftigung bei der RAG aussieht, ist erstmal noch unklar. Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht geht davon aus, dass die RAG gegen das Urteil Berufung einlegen wird. 2018 war die Kohleförderung auf der Zeche Prosper Haniel in Bottrop eingestellt worden. Die RAG hatte danach rund 200 Bergleuten gekündigt. Sie sagt, die gekündigten Bergleute hätten viele Jobangebote bekommen - sie aber alle abgelehnt. Die Bergleute widersprechen, bei der RAG gebe es noch genug Arbeit. Insgesamt klagen mehr als 130 von ihnen vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Die Prozesse werden bis Ende März dauern.