Aufstallungspflicht für Geflügel in Bottrop

Die Stadt will verhindern, dass sich die hochansteckende Geflügelpest in Bottrop ausbreitet.

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  • Geflügel muss in Schutzvorrichtungen gehalten werden
  • Tierseuche für den Menschen kaum gefährlich

Sämtliches Geflügel in Bottrop muss ab sofort im Stall bleiben. Wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest hat die Stadt eine sogenannte Aufstallungspflicht verhängt. Das bedeutet, dass Hühner, Enten, Gänse und alle andere Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden müssen. Dadurch soll eine Verbreitung in Bottrop verhindert werden.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Erste Fälle in Nordrhein-Westfalen waren Anfang März bestätigt worden. Für Menschen, die keinen intensiven Kontakt zu betroffenen Tieren haben, ist die Seuche nicht gefährlich. 

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