
© Joachim Kleine-Büning / FUNKE Foto Services
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Die Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen ab Montag bezieht sich nur auf die Verwendung in Geschäften, Bussen und Bahnen, schreibt die Stadt. Im Straßenverkehr sei es weiterhin verboten, als Autofahrer sein Gesicht zu verdecken. Verstöße werden entsprechend geahndet. Eine Ausnahme hat das Land Nordrhein-Westfalen nur für Fahrschulen verhängt: Zum Schutz vor einer Corona-Infektion müssen bei Fahrstunden alle Beteiligten im Auto Masken tragen.
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