Landgericht Essen: Urteil gegen Gelsenkirchener gefallen

Ein 33-jähriger Gelsenkirchener musste sich heute (13.8.) vor dem Landgericht in Essen verantworten. Er war wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt.

Eine Justizia-Statue im Gericht
© Stephan Eickershoff / FUNKE Foto Services
  • Laut Anklage: Frau an den Haaren durch die Wohnung gezogen
  • Der Gelsenkirchener wurde vom Landgericht Essen freigesprochen

Laut Anklage habe der 33-jährige Gelsenkirchener mit seiner Ehefrau gegen ihren Willen geschlafen und ihr dabei mit der Scheidung und der Rückführung nach Syrien gedroht. Als die Frau weinend mit ihrer Mutter telefoniert hat, habe er ihr befohlen mit dem Weinen aufzuhören. Doch die Frau habe nur noch lauter geweint. Außerdem habe er sie fest an den Haaren gezogen und ihren Kopf dabei nach vorne geschleudert. Er habe sie ins Gesicht geschlagen und gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekommen habe. An einem anderen Tag habe der Gelsenkirchener seine Frau an den Haaren in die Küche gezogen und ebenfalls bis zur Atemnot gewürgt. Sie wurde an den Armen, an den Knien und an der Hüfte verletzt. Der 33-Jährige wurde wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt.

+++ Update 16.00 Uhr +++ Urteil gefallen

Mittlerweile ist ein Urteil gefallen. Der 33-jährige Gelsenkirchener ist heute vom Landgericht in Essen freigesprochen worden. Laut einem Sprecher des Landgerichts handelte es sich bei den Vorwürfen um „Aussage-gegen-Aussage-Situationen“. Der Gelsenkirchener war wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt, wurde aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

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