
- Kein Antrag auf Zulassung auf Beruf
- Peter S. sei laut Gericht unwürdig und unzuverlässig
Die Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatten im August den Antrag des 52-Jährigen auf Rückgabe seiner Approbation abgewiesen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung ist nicht eingegangen, sagte uns ein Gerichtssprecher. Damit ist das Urteil und das lebenslange Berufsverbot rechtskräftig. Die Betrügereien mit gepanschten Krebsmitteln hätten gezeigt, dass Peter S. für den Beruf des Apothekers unwürdig und unzuverlässig sei - so das Urteil der Gelsenkirchener Richter. Das lebenslange Berufsverbot, das die Strafrichter am Landgericht Essen gegen ihn verhängt hatten, bleibt ohnehin bestehen. Peter S. hatte in seiner Bottroper Apotheke Krebsmedikamente gestreckt, um mehr Geld von den Krankenkassen abzurechnen. Wegen Millionenbetrugs war er zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.