Bewährungsstrafen für Chefs von Gelsenkirchener Foto-Firma

Im Bestechungsskandal um Fotoaufträge an Schulen müssen die Angeklagten nicht ins Gefängnis.

Das Land- und Amtsgericht in Bochum
© Ingo Otto / Funke Foto Services
  • Zwei Jahre auf Bewährung für die Angeklagten
  • Bestechung mit Bargeld, Gutscheinen oder Spenden

Zwei Verantwortliche eines Gelsenkirchener Foto-Unternehmens sind wegen Bestechung und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Landgericht haben heute entschieden, dass der ehemalige Firmenchef und sein Vertriebsleiter jeweils zwei Jahre auf Bewährung bekommen. Die beiden hatten deutschlandweit Lehrer und Schulleiter bestochen, um an Fotoaufträge in Schulen zu kommen. Für die Aufträge gab es unter anderem Bargeld, Gutscheine und Spenden. Insgesamt ging es laut Anklage um mindestens 350.000 Euro. Außerdem hatten die beiden Gelsenkirchener mit der Foto-Firma Steuern hinterzogen. 

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