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Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
© Georg Wendt/dpa POOL/dpa
Vor Gericht erklärt Christina Block Einträge in ihr elektronisches Tagebuch, die sie kurz vor der Entführung ihrer Kinder machte.
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«Hoffe, dass es losgeht» - Block erklärt Tagebucheintrag

Vor der Entführung ihrer Kinder führte Christina Block ein elektronisches Tagebuch. Welche Bedeutung haben die Einträge? Vor Gericht gibt es einen Streit um Beweismittel und viele Fragen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.10.2025 12:25

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19. Verhandlungstag

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Hamburg (dpa) - Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder hat sich die Hamburger Unternehmerin Christina Block zu Einträgen in ihrem vom Gericht beschlagnahmten Tagebuch geäußert. Dabei schilderte sie, wie ihr zugetragene Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann sie in Panik versetzt hätten.

Wie später bekanntgeworden war, hatte sie selbst das verdächtige Material gegen ihren Ex-Mann an die Polizei gegeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dieser Sache inzwischen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen Christina Block. Gegen den Vater der Kinder wurde laut Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Kinderpornografie nie ermittelt. 

Block sieht ihre Kinder auch heute noch in Gefahr

Block erklärte weiter, sie sei in großer Sorge um ihre Kinder gewesen. Das Hamburger Jugendamt habe eine Kindeswohlgefährdung gesehen. «Ich war und bin auch heute noch überzeugt davon, dass meine Kinder dort, wo sie sind, in Gefahr sind», sagte die Angeklagte. Sie mache keinen Hehl daraus, dass es ihr wichtig gewesen sei, die Kinder nach Hause zu bringen. Von Anwälten sei ihr immer wieder versichert worden, wenn sie die Kinder treffe, habe sie auch das Recht, sie mitzunehmen.

Zu Beginn des 19. Verhandlungstages hatte der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund ist die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel - darunter auch das elektronische Tagebuch Blocks. Die sichergestellten Datenträger waren vom Gericht erst vor wenigen Tagen nachträglich für beschlagnahmt erklärt worden.

Block äußert sich zu Tagebucheinträgen

Christina Block (52) steht gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten vor Gericht. Sie ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, bestreitet das. 

Trotz der Kritik ihres Verteidigers an der Zulassung der elektronischen Beweismittel beantwortete Block schriftlich eingereichte Fragen der Nebenklage. Dabei ging es auch um einen Tagebucheintrag. Kurz vor der Entführung der Kinder hatte sie darin notiert: «Ich hoffe so sehr, dass es nun langsam losgeht.» 

Block hoffte auf Rückholung der Kinder durch die Polizei

Als sie das Zitat vor Gericht verlas, versagte Block fast die Stimme. Sie erklärte, dass sie damals am Geburtstag ihres Sohnes in großer Sorge um ihre Kinder gewesen sei. Der Chef der israelischen Sicherheitsfirma, die später die Kinder entführt haben soll, habe ihr von einem Kinderpornografie-Verdacht gegen ihren Ex-Mann berichtet. Eine Mitarbeiterin der Firma hatte ihr demnach schon Monate vorher von einer «Bombe» berichtet, die - wenn sie platzen würde - alles um ihren Ex-Mann herum auf den Kopf stellen und dazu führen würde, dass die Kinder zurückgebracht werden müssten. 

Sie habe gehofft, dass «die Polizei meine Kinder vielleicht endlich aus diesem mir jetzt sogar noch gefährlicheren Umfeld befreit» und täglich darauf gewartet, von der Staatsanwaltschaft oder Polizei etwas über den Verlauf der Ermittlungen zu erfahren. 

«Allein wegen des Worts Kinderpornografie habe ich jeden zweiten Tag bei der Polizei angerufen», sagte Block. Geschehen sei jedoch nichts. «Je weniger sich die Behörden dafür zu interessieren schienen, desto mehr geriet ich in Panik.»

Verteidiger stellt Befangenheitsantrag gegen Gericht

Begonnen hatte der Prozesstag mit dem Befangenheitsantrag. Mit der Begründung, dass diese elektronischen Beweismittel deshalb besonders wichtig für das Verfahren seien, weil sich die Angeklagten nicht geständig zeigten, habe das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart, erklärte der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block. 

Die Strafkammer nahm den Antrag zur Kenntnis. Darüber entscheiden müssen nun andere, nicht mit dem Verfahren befasste Strafrichter am Landgericht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurden in dem Prozess bereits mehrere Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter gestellt. 

Tagebuch Blocks als Beweismittel zugelassen 

Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte zudem, dass das Gericht Fragen der Nebenklage an seine Mandantin zulasse, die sich auf Einträge in ihrem elektronischen Tagebuch beziehen. Diese enthielten intime Gedanken und Notizen, erklärte er. Eine Verwendung solcher Tagebucheinträge sei deshalb ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Blocks.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hielt eine erneute Entscheidung des Gerichts zu diesem Beweismittel nicht für notwendig. Alle rechtlichen Fragen - auch zum Tagebuch - seien bereits in dem Beschluss zur Zulassung der IT-Asservate berücksichtigt worden, sagte sie.

Ex-BND-Chef sagt nicht als Zeuge aus 

Ursprünglich sollte am Mittwoch auch der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning als Zeuge gehört werden. Da sich der 79-Jährige aber auf sein Auskunftsverweigerungsrecht beruft, hat das Gericht seine Ladung rückgängig gemacht. Gegen Hanning wird wegen eines angeblichen Entführungsversuchs ermittelt, der bereits im November 2022 in Dänemark gescheitert sein soll.

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Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
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Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger eines Mitangeklagten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt.
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Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
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Philip von der Meden, Anwalt von Nebenkläger Stephan Hensel, hat Christina Block nach der Bedeutung von Einträgen in ihr Tagebuch gefragt.
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