Bottrop erlaubt Import von Kochsalzlösung
Veröffentlicht: Samstag, 16.11.2024 07:21
Kochsalzlösung wird knapp - deshalb dürfen sich Apotheken in Bottrop kurzfristig einen Vorrat aus dem EU-Ausland anlegen.

- Allgemeinverfügung gilt bis Ende März 2025
- Kochsalzlösung bei Behandlungen unverzichtbar
Die Stadt Bottrop will die aktuellen Lieferengpässe bei Kochsalzlösungen durch Importe überbrücken. Eine entsprechende “Allgemeinverfügung” wurde jetzt erlassen. Sie erlaubt es Apotheken in Bottrop, bestimmte isotonische Kochsalzlösungen aus anderen EU-Ländern zu importieren und zu verkaufen, auch wenn diese Medikamente in Deutschland eigentlich nicht zugelassen oder in einer anderen Sprache gekennzeichnet sind. Das passiert, weil es aktuell nicht genug von diesen Lösungen in Deutschland gibt, und sie für wichtige medizinische Behandlungen benötigt werden. Diese Ausnahme gilt nur vorübergehend, damit Patienten ausreichend versorgt werden können. Diese Sonderregelung gilt ab sofort bis zum 31. März 2025. Sie endet aber früher, falls das Gesundheitsministerium bekannt gibt, dass der Mangel behoben ist.
Die Apotheken dürfen sich einen Vorrat anlegen, um sicherzustellen, dass sie genug haben, aber nur in einer Menge, die den normalen Bedarf abdeckt. Dazu müssen sie genau dokumentieren, woher sie die Arzneimittel beziehen und was damit passiert, um bei Problemen (z. B. einem Rückruf) alles zurückverfolgen zu können. Außerdem müssen die Apotheken weiterhin ihre normalen Beratungs- und Informationspflichten erfüllen, wie bei jedem anderen Medikament auch.