
© Heinrich Jung / FUNKE Foto Services
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Der Angeklagte hat in den Verhandlungen zugegeben, bewusst auf Menschengruppen zugefahren zu sein. Gleichzeitig beteuerte er aber, dass er niemanden töten wollte. Auch ein fremdenfeindliches Motiv hat der 50-Jährige abgestritten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stufen den Angeklagten als schuldunfähig ein und wollen den Mann in die geschlossene Psychiatrie einweisen lassen. Überschattet wurde der Prozess vom Tod der Richterin im Sommer. Deshalb musste das Verfahren komplett neu gestartet werden.
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