Bottrop: Polizei greift beim Thema Messer durch

Gegen einen 37-jährigen Bottroper wurde jetzt zum ersten Mal ein Waffentrageverbot verhängt. Mit diesem Mittel soll es insgesamt sicherer werden bei uns.

  • Verbot möglich für Menschen, die Straftaten mit Messern begangen haben
  • Bei Verstößen droht unter anderem ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro

Die Polizei in Gladbeck und Bottrop greift beim Thema Messer härter durch. Seit kurzem setzt das zuständige Polizeipräsidium Recklinghausen auf ein Waffentrageverbot für Personen, die schon mehrfach durch Straftaten mit einem Messer aufgefallen sind. Gerade wurde ein solches Verbot zum ersten Mal verhängt - und zwar gegen einen 37-jährigen Bottroper. Er soll unter anderem für einen Raubüberfall mit einem Messer verantwortlich sein. Jetzt darf er in der Öffentlichkeit keine Messer oder anderen gefährlichen Gegenstände mehr dabei haben.

Die Voraussetzungen für ein Waffentrageverbot

Für ein solches Verbot ist es notwendig, dass vom Betroffenen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die Maßnahme "im Einzelfall verhältnismäßig" ist. Beim ersten Verstoß droht ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro. Außerdem ist das Verhängen des Verbots nach dem Polizeigesetz immer mit einer Gefährderansprache verbunden. In aktuellen Fällen wird laut der Polizei Recklinghausen immer ein individuelles Waffentrageverbot geprüft.

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