
© Dan Race - stock.adobe.com
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- Steuerhinterziehung in vier Fällen
- Zweijährige Bewährungsstrafe
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Wegen Steuerhinterziehungen in vier Fällen und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 27 Fällen haben sie eine zweijährige Bewährungsstrafe bekommen. Das hat uns ein Gerichtssprecher auf Nachfrage gesagt. Laut Anklage soll der 69-Jährige als Steuerberater in Bottrop Mandanten dazu gebracht haben, Scheinrechnungen zu verbuchen. Als Provision soll er 10 Prozent der Rechnungssumme kassiert haben. Die Scheinrechnungen wurden laut Staatsanwaltschaft unter anderem in Firmen eingebucht, an denen der Angeklagte beteiligt ist. Die 32-Jährige war in einer dieser Firmen Geschäftsführerin und für die Steuererklärungen zuständig.
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