
© Gero Helm / FUNKE Foto Services
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- Feuerwerk vom 24. Oktober bis zum 7. November verboten
- Bußgelder von bis zu 1.000 Euro möglich
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In Bottrop ist das Böllern zu Halloween jetzt verboten. Die Stadt hat mit einer neuen Verordnung das Zünden von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet vom 24. Oktober bis zum 7. November untersagt. Damit ist erstmals auch die Zeit um Halloween erfasst. Bisher galt das Verbot nur rund um Silvester. Verboten ist nicht nur das Zünden, sondern auch bereits das Mitführen von Feuerwerkskörpern. Der Kommunale Ordnungsdienst darf in dieser Zeit Personen durchsuchen und Feuerwerk sicherstellen. Laut Stadt drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Wer trotzdem böllert, muss nach dem Sprengstoffgesetz mit noch höheren Strafen rechnen.
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