Bottroper Apotheker muss weiter in Haft bleiben

Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Stadtmanns Verteidiger hatten Haftbeschwerde eingelegt. Denn: Stadtmann sitzt immer noch in Untersuchungshaft.

Ein Bild des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann.
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services

Das Urteil, das das Gericht gegen ihn gefällt hatte ist noch nicht rechtskräftig, weil der Bundesgerichtshof noch entscheiden muss, ob der Revision, die Stadtmanns Verteidiger und einige Nebenkläger eingereicht hatten, stattgegeben wird. Die Verteidiger wollten ihren Mandanten solange aus der Haft holen. Das Gericht entschied dagegen – unter anderem weil Fluchtgefahr bestehe. Im Juli 2018 war der Bottroper zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte jahrelang Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff verkauft.

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