Bottroper Ex-Apotheker bleibt im Gefängnis

Kurz vor Weihnachten hatte Peter S. seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen. Er kann jeder Zeit einen neuen Antrag stellen.

Der Bottroper Apotheker Peter S. vor Gericht
  • Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen
  • Amt prüft spätestens im Dezember erneut

Der Bottroper Ex-Apotheker Peter S. bleibt erstmal weiter im Gefängnis. Kurz vor Weihnachten hat der verurteilte Straftäter seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen. Das hat uns die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigt. Peter S. war vom Essener Landgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er im großen Stil Krebsmedikament zu niedrig dosiert hatte. Außerdem darf der Bottroper nie wieder als Apotheker arbeiten. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft kann Peter S. jederzeit einen neuen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen, der dann geprüft werden. Von Amts wegen wird eine vorzeitige Haftentlassung im Dezember geprüft - dann hat der ehemalige Apotheker aus Bottrop laut Staatsanwaltschaft zwei Drittel seiner Gefängnisstrafe abgesessen.

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