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- Maskenpflicht gilt nur für Fußgänger
- wer sein Fahrrad schiebt muss auch eine tragen
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Innerhalb der Maskenpflicht-Zonen müssen nur Fußgänger eine Maske tragen - heißt aber auch, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann getragen werden muss, wenn man das Fahrrad schiebt. Seit dieser Woche gilt eine Maskenpflicht in Bottrop und Gelsenkirchen - Gladbeck hatte die schon am Wochenende eingeführt.
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