
© kgorz / pixabay.com
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- Zehn Personen dürfen bei der Trauung dabei sein
- Gäste müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein
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Ab sofort darf die Hochzeitgesellschaft im Trauzimmer des Bottroper Rathauses aus zehn Personen bestehen. Voraussetzung ist, dass die Personen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Aus Gründen des Infektionsschutzes durften bislang nur das Brautpaar und zwei weitere Gäste bei der Hochzeit auf dem Standesamt dabei sein. Die bisherige Alternative, sich in einem provisorischen Raum im ehemaligen katholischen Stadthaus trauen zu lassen, gibt die Stadt Bottrop im Gegenzug auf.
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