Bürgerbegehren in Gladbeck nicht zulässig

Das Bürgerbegehren gegen den A52-Ausbau ist nicht zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Autobahnstück Ausbau A52
© Radio Emscher Lippe
  • Begründung für Bürgerbegehren nicht ausreichend
  • inhaltliche Fehler in der Begründung ausschlaggebend

Die Gegner des Ausbaus der B224 zur A52 in Gladbeck haben damit verloren. Die Begründung des Bürgerbegehrens sei nicht ausreichend, so die Richter. Das sei aber zwingend notwendig, damit klar ist, was die Initiatoren mit dem Bürgerbegehren erreichen wollen. So gehe es in der Begründung nicht um die Vereinbarung zwischen Bund und Land - sondern die generelle Beteiligung der Stadt. Das geht so nicht, sagt das Oberverwaltungsgericht.

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