Corona-Lockerungen: Gelsenkirchen zieht nach

Auch in Gelsenkirchen wird das Leben in der Corona-Pandemie jetzt wieder entspannter: Einen Tag nach Gladbeck und Bottrop treten dort heute weitere Lockerungen in Kraft.

Zwei Frauen stoßen im Restaurant an
© Bastian Haumann / FUNKE Foto Services
  • Keine Testpflicht mehr in der Gastronomie
  • Treffen mit deutlich mehr Menschen möglich


Für die Innen- und Außengastronomie braucht ihr in Gelsenkirchen jetzt keinen negativen Schnelltest mehr. Private Treffen sind mit beliebig vielen Menschen aus bis zu fünf verschiedenen Haushalten möglich. Getestet dürfen sich bis zu 100 Leute aus beliebig vielen Haushalten treffen. Außerdem sind Theater, Kino und andere Veranstaltungen draußen und drinnen mit bis zu 1.000 Besuchern erlaubt - allerdings nur unter Auflagen und mit Test. Im Moment sind die Corona-Zahlen bei uns stabil niedrig. Steigen die Inzidenzwerte allerdings drei Tage in Folge über 35, werden die Regeln wieder verschärft.

Die Lockerungen ab heute im Detail:

  • Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, was derzeit der Fall ist, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind.
  • Einzelhandel: Es sind keine Terminvereinbarungen und auch keine Tests notwendig. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche sind je eine Kundin oder ein Kunde zulässig.
  • Friseure und Fußpflege, Dienstleistungen wie zum Beispiel Maniküre und Tätowierungen sind mit medizinischer Maske erlaubt. Ein negatives Testergebnis ist nur noch dort nötig, wo für längere Zeit die Maske abgenommen werden muss, um die jeweilige Dienstleistung durchzuführen.
  • Freizeit: Freibäder dürfen ohne vorherigen Test genutzt werden.
  • Sport: erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. 
  • Innen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung möglich. Diese Regelung gilt auch für Fitnessstudios. Ein Negativtest ist nicht mehr nötig.
  • Außen sind über 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität). 
  • Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, müssen die Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand sichergestellt sein, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht
  • Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
  • Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb ist innen auch mit Gesang und Blasinstrumenten in ständig durchlüfteten Räumen mit bis zu 30 Personen und bei besonders großen Räumen, wie zum Beispiel Kirchen und Konzertsälen, mit bis zu 50 Personen, gestattet.
  • Außerschulische Bildung wie etwa an Volkshochschulen oder Musikschulen: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.
  • Kinder-/ Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 45 und außen mit 75 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt, allerdings muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.


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