Corona-Lockerungen: Gladbeck fährt vorsichtigen Kurs

In vielen städtischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen, ins Hallenbad kommt ihr weiterhin nur geimpft, getestet oder genesen.

Das Rathaus in Gladbeck von außen
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
  • Maskenpflicht in Rathaus, Bücherei und VHS-Kursen
  • Test- oder Immunitätsnachweis im Gladbecker Hallenbad

Trotz der neuen Lockerungen fährt die Stadt Gladbeck in der Corona-Pandemie weiterhin einen vorsichtigen Kurs. Der Krisenstab hat jetzt entschieden, dass in vielen Einrichtungen die Maskenpflicht bleibt. So müsst ihr zum Beispiel im Gladbecker Rathaus und den Außenstellen, in der Stadtbücherei und bei Kursen der Volkshochschule vorerst noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Besuche im Hallenbad und Veranstaltungen in der Stadthalle sind weiter ein negativer Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung notwendig.

Seit Freitag sind wir in der neuen Inzidenzstufe 0. Damit gilt die Maskenpflicht eigentlich nur noch im Einzelhandel und im Nahverkehr. Auch Bottrop und Gelsenkirchen halten für die städtischen Gebäude aber vorerst an der Maskenpflicht fest.

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