
© Hans Blossey / Funke Foto Services
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Das hat die Leiterin der Gelsenkirchener JVA auf Nachfrage bestätigt. Mit der Maßnahme will das Gefängnis in der Feldmark Platz schaffen, um in einem Coronafall Quarantänezonen einrichten zu können. Für die Haftentlassungen gelten Strenge Regeln des NRW-Justizministeriums: Infrage kommen nur Häftlinge, deren Haftstrafe maximal noch bis Ende Juli dauert, die wegen Ersatzfreiheitsstrafen einsitzen oder maximal 18 Monate verbüßen müssen. Die Haft wird außerdem nur unterbrochen - nach Ende der Coronakrise könnten die Entlassenen wieder ins Gefängnis müssen.
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