Corona-Schutzverordnung um einen Monat verlängert

Wir in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen müssen uns mindestens einen weiteren Monat an die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen halten.

Symbolbild Coronavirus
© Pixabay
  • Weiter Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
  • Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute die Corona-Schutzverordnung bis zum 25. August verlängert. Damit bleibt etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen erhalten. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen weiter einen aktuellen negativen Test. Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich.

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