Corona-Schutzverordnung um einen Monat verlängert
Veröffentlicht: Freitag, 22.07.2022 14:50
Wir in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen müssen uns mindestens einen weiteren Monat an die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen halten.

- Weiter Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
- Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute die Corona-Schutzverordnung bis zum 25. August verlängert. Damit bleibt etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen erhalten. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen weiter einen aktuellen negativen Test. Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich.