Corona-Zeit: Das passiert mit dem Zahnarzt-Bonusheft

Von nicht notwendigen Zahnarztbesuchen wurde in der Corona-Krise auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen abgeraten. Dadurch sind bei manchen Menschen nun Lücken in ihrem Bonusheft entstanden. Nachteile sollen dadurch aber nicht entstehen.

Gladbeck, Bottrop, Gelsenkirchen – Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt verzichtet. Fraglich war bisher, was das für ihr Bonusheft für die Krankenkasse bedeutet. Hier gibt es nun etwas mehr Klarheit.

Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen konnten, sollen nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ihren vollständigen Bonusanspruch nicht verlieren. Eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an dessen Mitgliedskassen solle dies sicherstellen, heißt es bei der KZBV.

Eintrag im Bonusheft stellt Anspruch sicher

KZBV und GKV-Spitzenverband seien sich einig, dass unter 18-jährige gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund von Corona im ersten Halbjahr 2020 nicht zur Vorsorge beim Zahnarzt konnten, bei ihrem nächsten Praxisbesuch einen entsprechenden Eintrag in ihrem Bonusheft erhalten. Dieser stelle den Erhalt des Anspruches dann sicher.

Für Erwachsene gilt diese Regelung nicht. Sie müssen ohnehin nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr wahrnehmen, um den Anspruch auf Zuschüsse nicht zu riskieren - und dieser Termin kann auch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche dagegen brauchen zwei Bonusheft-Stempel pro Kalenderjahr.

Höhere Zuschüsse nur bei lückenlosem Nachweis

Ist das Bonusheft über einen bestimmten Zeitraum lückenlos geführt, so stehen einem bei einem möglichen Zahnersatz höhere Kassenzuschüsse zu - bei fünf Jahren ohne Unterbrechung sind es 20 Prozent mehr.

Virologen hatten zum Höhepunkt der Corona-Krise teils empfohlen, nicht unbedingt notwendige Zahnarztbesuche lieber zu verschieben.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband medizinischer Fachberufe hatten Mitte Mai mitgeteilt, dass die Zahnarztpraxen Prophylaxe und die zahnärztlichen Behandlungen wieder in vollem Umfang anböten. Die bereits vor der Corona-Pandemie geltenden hohen Hygiene- und Infektionsschutzstandards würden nochmals verstärkt.

Mit DPA © dpa-infocom, dpa:200708-99-721773/2

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