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Luftbild des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services GmbH
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Deichmann klagt vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht

Der Schuhhändler wehrt sich gegen doppelte Entsorgungsgebühren - ein entsprechendes Urteil könnte Schuhe am Ende für uns alle etwas günstiger machen.

Veröffentlicht: Freitag, 28.11.2025 07:47

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  • Urteil am Gelsenkirchener Gericht soll heute fallen
  • Deichmann will nicht doppelt für Verpackungsmüll zahlen
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Der Schuhhändler Deichmann streitet sich mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), einer Überwachungsbehörde für Verpackungsmüll. Nach dem Verpackungsgesetz muss Deichmann - genau wie andere Schuhhändler - Abgaben zahlen, weil angenommen wird, dass die Kunden ihre Schuhkartons zuhause in ihren privaten Mülltonnen entsorgen und so das Duale System belastet wird.

Tatsächlich ist es laut Deichmann aber so, dass die meisten Kunden ihre Schuhkartons direkt im Laden lassen und der Müll da entsorgt wird. So zahlt das Unternehmen quasi doppelt - und dagegen wehrt es sich jetzt juristisch.

Weil der Schuhhändler in Essen sitzt, ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig. Dort startet heute um 10 Uhr die mündliche Verhandlungen. Gegen Mittag könnte es schon ein Urteil geben.  

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Diese Auswirkungen könnte das Urteil haben

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Der Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels (BTE) sagt, dass das Problem die ganze Branche treffe. Sollten sich Deichmann und später auch andere Händler gegen die Behörde durchsetzen, könnten die Preise für Schuhe etwas sinken - oder zumindest stabil bleiben.  

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