
© Matthias Graben / FUNKE Foto Services
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- Sechs weitere Gäste sind bei Trauung erlaubt
- Maskenpflicht im Schloss Horst
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Weil sich die Coronalage in der Stadt entspannt hat, sind ab sofort Trauungen auf dem Standesamt wieder mit bis zu sechs weiteren Gästen möglich. Bislang waren nur zwei Gäste neben dem Brautpaar erlaubt. Die zugelassene Personenzahl in den Trauräumen auf Schloss Horst ist unabhängig davon, ob die Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Außerdem müssen alle Mitglieder der Hochzeitsgesellschaft im Schloss eine Maske tragen und sich möglichst die Hände desinfizieren.
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