
© Stephan Eickershoff / FUNKE Foto Services
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- Wohnung des Angeklagten war durchsucht worden
- Richter haben nach Jugendstrafrecht geurteilt
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Ein 24-jähriger Gelsenkirchener ist vor dem Essener Landgericht verurteilt worden, weil er kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen hat. Er bekam ein Jahr auf Bewährung. Laut einem Gerichtssprecher wurde der Gelsenkirchener nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er bei den Taten teilweise jünger als 21 Jahre alt war. Im Prozess hatte der junge Mann die Taten gestanden. Gefunden worden waren die Bilder und Videos bei einer Durchsuchung seiner Wohnung. Angeklagt war der Gelsenkirchener auch wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. In diesen Punkten wurde er aber freigesprochen.
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