Einheitliche Regeln für Corona-Fälle in Schulen

In den Schulen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen soll es bald keine Irritationen mehr beim Thema Quarantäne geben.

Schüler mit Maske im Unterricht
© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices
  • Nur die Sitznachbarn sollen in Quarantäne
  • Möglichkeit zum Freitesten nach fünf Tagen

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich für einfachere Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. In Zukunft sollen nur die Sitznachbarn von infizierten Kindern in Quarantäne geschickt werden. Wenn sie keine Symptome haben, sollen sie sich nach fünf Tagen freitesten können. Eine Ausnahme ist für geimpfte und genesene Schüler geplant. Außerdem einigten sich die Gesundheitsminister darauf, dass die Maskenpflicht im Unterricht vorerst bestehen bleibt. 

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