Enkelin missbraucht: Rentner aus Gelsenkirchen verurteilt

Der 72-Jährige muss unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern für drei Jahre ins Gefängnis.

© Thomas Hans / Radio Emscher Lippe
  • Urteil direkt am ersten Prozesstag
  • 72-Jähriger hat die Taten gestanden

Ein Rentner aus Gelsenkirchen muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitz von Kinderpornographie für drei Jahre ins Gefängnis. Das haben die Richter am Essener Landgericht entschieden. Der 72-Jährige hatte zugegeben, sich über längere Zeit an seiner Enkelin vergangen zu haben. Angeklagt waren insgesamt zehn Fälle. Außerdem hatte der Gelsenkirchener zahlreiche kinder- und jugendpornographische Bilder auf verschiedenenen Medien - unter anderem auf einem Computer, einem USB-Stick und zwei externen Festplatten. Das Urteil gegen den 72-Jährigen war gestern direkt am ersten Prozesstag gefallen.

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