Entschädigungen für Opfer sexueller Gewalt

Das Bistum Essen beteiligt sich an bundesweitem Verfahren.

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  • bis zu 50.000 Euro sollen Opfer bekommen können
  • bundesweite Aktion der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen

Wer in Gladbeck, Bottrop oder Gelsenkirchen Opfer von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche wird, kann ab sofort Entschädigungszahlungen beantragen. Zuständig dafür ist bei uns das Bistum Essen. Bis zu 50.000 Euro können Betroffene erhalten. Für die Antragstellung gibt es keine Frist. Die Entschädigungen können auch Opfer beantragen, deren Missbrauch länger zurückliegt. Die deutschen Bischöfe hatten im letzten Jahr höhere Entschädigungszahlungen beschlossen. Koordiniert wird das Ganze von der bundesweiten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn. Sie hat Anfang des Jahres mit ihrer Arbeit begonnen.

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