Erlass für NRW: Groß-Veranstaltungen werden abgesagt

Wegen der Corona-Gefahr werden in NRW alle Groß-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Leuten abgesagt.

Hafenfest: Bühne mit Publikum
© Stölting Service Group GmbH

Eine endgültige Entscheidung müssen zwar die örtlichen Behörden treffen, doch es gilt nun als nahezu sicher, dass alle Veranstaltungen, Messen und Events mit über 1.000 Teilnehmern ab sofort untersagt beziehungsweise abgesagt werden. "Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen", sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Folgende Veranstaltungen sind u.a. von dem NRW-Erlass betroffen

"Große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der Erlass bis auf weiteres", sagt Laumann.

Offizielle Absagen der Veranstalter stehen zum Teil noch aus.

König Pilsener Arena (Oberhausen):

  • STAR WARS in Concert: Die Rückkehr der Jedi-Ritter
  • The Australian Pink Floyd Show

Arena auf Schalke (Gelsenkirchen):

  • Die 90er Party

Maschinenhalle (Gladbeck):

  • Exhibition-Party wird auf den 17. Oktober 2020 verschoben. Erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit
  • Ü30 Clubaffair wird auf den 16. Oktober 2020 verschoben. Erworbene Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.

WARSTEINER Music Hall (Dortmund):

  • Alle Konzerte bis zum 4.4., u.a. Nico Santos am 18.03. Das Programm findet ihr hier.

Bundesligaspiele ohne Zuschauer

Die ersten Bundesligaspiele sind bereits als Geisterspiele deklariert worden. Dazu gehören die Partien Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln und Borussia Dortmund gegen Schalke 04 - ausgerechnet zwei sehr brisante Derbies. Weitere Spiele in den obersten Ligen werden wohl oder übel ebenfalls ohne Zuschauer stattfinden.

Auch Veranstaltungen unter 1.000 Zuschauer stehen auf der Kippe

Bei kleineren Events, mit weniger als 1.000 Besuchern, können die örtlichen Behörden jeweils individuell einschätzen, "ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind", so das Ministerium. Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts sollen dabei beachtet werden. Demnach könnten kleinere Konzerte zum Beispiel also vielleicht doch noch stattfinden. Das liegt aber alles im Ermessensspielraum der jeweiligen Behörde.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen erklärt, wie ihr euer Geld für die Eintrittskarten zurück bekommt.

© Radio Emscher Lippe

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