
© Rupert Oberhäuser/EGLV
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- Keine Hinweise auf illegale Einleitungen
- Bootsfahrten bleiben verboten
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Die Emschergenossenschaft hat zwischen der Kläranlage in Bottrop und der Emschermündung ein Boot für eine Kontrollfahrt eingesetzt. Weil die Emscher in diesem 17 Kilometer langen Abschnitt teilweise noch ziemlich trüb ist, wurde vom Wasser aus geschaut, ob irgendwo illegal Abwasser eingeleitet wird. Nach der Bootstour konnte die Emschergenossenschaft Entwarnung geben: Es wurde nichts gefunden. Offenbar brauche die Natur noch etwas Zeit, bis in der ehemaligen Köttelbecke wieder vollständig klares Wasser fließt, so der Verband. - Die Kontrollfahrt bleibt eine Ausnahme: Das Bootfahren auf der Emscher ist grundsätzlich verboten, stellt die Emschergenossenschaft klar.
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