Erweiterte Maskenpflicht in Gelsenkirchen gilt

Die Gelsenkirchener müssen ab heute an mehr Orten im Stadtgebiet einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Menschen mit Schutzmaske
© Jürgen Theobald / FUNKE Foto Services
  • Belebte Straßen und Plätze neu dabei
  • Kein Rauch- oder Essensverbot

Die Stadt Gelsenkirchen hat die Maskenpflicht auf weitere belebte Straßen und Plätze ausgeweitet. Betroffen sind zum Beispiel Teile der Cranger Straße in Erle und der Ewaldstraße in Resse. Am Ernst-Käsemann-Platz in Rotthausen dagegen fällt die Maskenpflicht weg.

Hier gilt ab heute zusätzlich eine Maskenpflicht:

  • Schalke: Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße
  • Rotthausen: Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße
  • Erle: Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße
  • Horst: Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße
  • Horst: Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlosstraße/Strundenstraße
  • Resse: Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße

Maske zum Rauchen und Essen ab?

Ein grundsätzliches Rauch- oder Essverbot in den Innenstädten wollen Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen nicht verhängen. Sie verweisen aber auf die Corona-Schutzverordnung des Landes. Die besagt, dass an belebten Orten eine Maske getragen werden muss. Rauchen, Essen oder Trinken seien keine Gründe, die Maske abzunehmen, heißt es von den Städten.

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