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Menschen mit Schutzmaske
© Jürgen Theobald / FUNKE Foto Services
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Erweiterte Maskenpflicht in Gelsenkirchen gilt

Die Gelsenkirchener müssen ab heute an mehr Orten im Stadtgebiet einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.11.2020 04:56

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  • Belebte Straßen und Plätze neu dabei
  • Kein Rauch- oder Essensverbot
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Die Stadt Gelsenkirchen hat die Maskenpflicht auf weitere belebte Straßen und Plätze ausgeweitet. Betroffen sind zum Beispiel Teile der Cranger Straße in Erle und der Ewaldstraße in Resse. Am Ernst-Käsemann-Platz in Rotthausen dagegen fällt die Maskenpflicht weg.

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Hier gilt ab heute zusätzlich eine Maskenpflicht:

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  • Schalke: Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße
  • Rotthausen: Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße
  • Erle: Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße
  • Horst: Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße
  • Horst: Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlosstraße/Strundenstraße
  • Resse: Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße
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Maske zum Rauchen und Essen ab?

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Ein grundsätzliches Rauch- oder Essverbot in den Innenstädten wollen Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen nicht verhängen. Sie verweisen aber auf die Corona-Schutzverordnung des Landes. Die besagt, dass an belebten Orten eine Maske getragen werden muss. Rauchen, Essen oder Trinken seien keine Gründe, die Maske abzunehmen, heißt es von den Städten.

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