Essener Richter weisen Bottroper Kumpel-Klage ab

Das Essener Arbeitsgericht hat heute die Klage eines ehemaligen Bergmanns der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop abgewiesen.

Demo der gekündigten Bergleute an der Zeche Prosper Haniel
© Thomas Gödde / FUNKE Foto Service

Der Kumpel hatte - wie viele andere - geklagt, weil er seine Kündigung für unrechtmäßig hält. Die Essener Richter widersprechen damit ihren Kollegen am Gelsenkirchener Arbeitsgericht: Die hatten in der letzten Woche die Kündigungen von 13 Bergleuten für unwirksam erklärt. Vor allem ging es darum, ob der Gesamtbetriebsrat in einen Interessenausgleich mit hätte einbezogen werden müssen. Die Gelsenkirchener Richter sagten ja, die Essener jetzt nein.

RAG mit Urteil zufrieden

Die RAG sieht sich damit bestätigt und will gegen die Entscheidung des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts in Berufung gehen. Das Bergbauunternehmen hatte rund 200 Kumpeln zum Jahresende 2019 gekündigt. Die Kläger halten das für ungerechtfertigt, weil es bei der RAG noch genug Arbeit gebe. Die werde aber nun von Drittfirmen erledigt.

Zum Hintergrund:

Mit der Schließung der Zeche Prosper-Haniel in Bottrop endete im Dezember 2018 die Ära des deutschen Steinkohlenbergbaus. Ein halbes Jahr danach sah sich der Bergbaukonzern RAG zum ersten Mal in seiner Geschichte gezwungen, betriebsbedingte Kündigungen ausszusprechen. Die Mitarbeiter hätten alle Angebote des Unternehmens ausgeschlagen, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, sagte ein Sprecher damals. Deshalb bleibe der RAG keine andere Wahl, als den Mitarbeitern zu kündigen. Auch Abfindungen oder den Wechsel in eine Transfergesellschaft hatten die Betroffenen abgelehnt. Viele sahen schon damals anders: Für sie hätte es keine passenden Angebote gegeben.

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